immer die Abwägung „freie eigene Entscheidung“
und „meine Freiheit“
– schauen Sie sich doch einmal den Kommentar in Artikel 2 Grundgesetz an:
„Allgemeine Handlungsfreiheit“ –
und findet seine Grenzen in den Rechten der anderen;
und wenn ich die Gesundheit anderer beeinträchtige,
dann hat das Folgen.
Umweltminister Umweltsau
Gefundenes Fressen für die AFD:
Umweltminister Beispiel für Doppelmoral
Die Volksseele kocht, ein Leser der "Freien Presse" Chemnitz schreibt:
"Es wird mir schlecht, wenn ich das lese. Da wundern sich unsere Volksvertreter, dass sie für das gemeine Volk als unglaubwürdig
und überheblich gelten. Dieser Mann, der auch noch Umweltminister und Vize-Ministerpräsident ist, muss sofort weg vom Amt.
Wir mussten auch umrüsten, uns hat keiner gefragt, ob wir uns das leisten können, selbst mit Förderung ist das für viele ein
Kraftakt gewesen. Und die Bußgelder waren schnell eingetrieben. Unsere hohen Herren sind also der Meinung, dass sie gewisse
Privilegien haben und sich nicht an Gesetze halten müssen? Eine Schande."
Worum geht's?
Wolfram Günther, Mitglied der Grünen, 46, wurde am 20. Dezember 2019 in sein Amt eingeführt: Staatsminister für Energie, Klimaschutz,
Umwelt und Landwirtschaft und erster stellvertretender Ministerpräsident im Freistaat Sachsen. Geboren in Leipzig, Berufsausbildung zum Bankkaufmann, Jura-Studium,
Studium der Kulturwissenschaften und Philosophie. Dozent, seit 2004 Rechtsanwalt in Leipzig, seit 2014 Mitglied im Sächsischen Landtag,
seit 2018 Fraktionsvorsitzender der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.
2013 erwirbt Wolfram Günther einen Vierseitenhof in Schwarzbach/Gemeinde Königsfeld und lebt dort mit seiner Familie.
2018 stellt Landtagsabgeordneter Günther folgenden Antrag:
Minister Günther betreibt auf seinem Grundstück in Schwarzbach seit fünf Jahren illegal eine veraltete Kläranlage.
Er hält die zuständigen Behörden mit der gesetzlich vorgeschriebenen Umrüstung auf eine vollbiologische Anlage bis heute hin,
lässt gestellte Terminvorgaben verstreichen.
„Günther ist ein typisches Beispiel für grüne Doppelmoral: Öffentlich Wasser predigen und heimlich Wein trinken.
Im Landtag lehnt er noch 2018 einen Antrag der AfD-Fraktion ab, die Sinnhaftigkeit der Umrüstungspflicht auf vollbiologische Kläranlagen
zu überprüfen. Damals propagierte Günther vollmundig, die Regierung müsse bei der Umrüstungspflicht endlich aktiv werden.
Getreu dem Motto: Was für die Bürger gilt, gilt nicht für grüne Berufspolitiker.
Der grüne Umweltminister hat eine Vorbildfunktion. Deshalb ist seine Hinhaltetaktik besonders fragwürdig.
Während viele säumige Grundstücksbesitzer bereits ein Bußgeld zahlen mussten, hat das Landratsamt Mittelsachsen bei dem prominenten
Politiker bisher beide Augen zugedrückt. Hier wird bei den Bürgern viel Vertrauen in den Rechtsstaat verspielt.“
Günther selbst gibt an, schon 2015 Angebote zum Umbau eingeholt, aber erst 2016 das passende
Angebot einer örtlichen Firma erhalten zu haben. Die dennoch bis jetzt fehlende Umrüstung begründet er mit den Plänen
seines Bauleiters für die Wohnhaussanierung: "Wir sanieren den Hof von oben nach unten. Zuerst ist das Dach dran,
zuletzt kommen die Erdarbeiten".
Seitdem sind 5 Jahre ins Land gegangen!
Das Folgende sollen wir wie verstehen?
Für den Fall von Interessenkonflikten, zu denen es bisher nicht gekommen sei, werde künftig anstelle von Günther seine Staatssekretärin
Gisela Reetz "die entsprechenden Sachverhalte bearbeiten".
Die zuständige Verwaltungsbehörde erklärt: "Das Verwaltungshandeln erfolgt immer nach vergleichbaren Maßstäben."
Wir lernten in den letzten Semestern unseren Jurastudiums, dass jeder schwierige Fall nach folgenden Grundsätzen zu lösen sei:
- Das haben wir schon immer so gemacht!
- Da könnte jeder kommen!
- Wo kommen wir denn da hin:
Ein Minister betraut seine Staatssekretärin mit der Regelung seiner privaten Verwaltungsstreitigkeiten!?
Und Günthers Grünen-Kollegin, passend, neue sächsische Justizministerin, freute sich, wenn im Advent Bullen brennen!
Leitartikel von Tino Moritz in der "Freien Presse" vom 4.2.2020:
Grüne Altlasten
Dass Sachsens grüne Minister unter besonderer Beobachtung stehen, versteht sich von selbst. Schließlich
sind sowohl Justizministerin Katja Meier als auch Umweltminister Wolfram Günther die einzigen Kabinettsmitglieder,
die vor dem 20. Dezember weder auf kommunaler Ebene (so wie Finanzminister Hartmut Vorjohann) noch im Land
(so wie alle anderen Minister) persönlich über Erfahrung im Regieren verfügten. Ministern ist die Aufmerksamkeit
der Öffentlichkeit sicher - erst recht, wenn sie neu sind.
Auf die übliche 100-Tage-Schonfrist können sowohl Meier als auch Günther bauen, wenn es um die Ausübung der
für sie neuen Amtsgeschäfte geht. Keine Zurückhaltung ist hingegen bei der Bewertung möglicher Versäumnisse
aus der Vergangenheit angezeigt - erst recht nicht, wenn diese sich nur schwer vom neuen Ministeramt trennen lassen.
Dabei scheint der Fall Günther auf den ersten Blick noch mehr Konfliktpotenzial zu bieten als der Fall Meier.
Eine Justizministerin, die vor mehr als 20 Jahren als Teenager Bassistin einer Punkband war, zu deren Repertoire
die Zeile "Advent, Advent - ein Bulle brennt" gehörte, wird sich damit zum Einstieg zwar kaum Freunde unter
Sachsens Staatsanwälten gemacht haben. Zudem wird sie nur noch schwer die Grünen-Forderung aus dem Wahlprogramm
nach der Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre erheben können, ohne an ihr eigenes Hobby mit 16 erinnert zu werden.
Trotzdem scheint der Vorgang in der Rubrik "Jugendsünde" ganz gut aufgehoben zu sein - ist die "Reala" Katja Meier
doch seit ihrem Einstieg als Landtagsabgeordnete vor vier Jahren jeglicher Gewaltsympathie unverdächtig.
Wie nun aber verhält es sich mit einem Umweltminister, der qua Amt auch für Wasserversorgung, Grundwasser und
Abwasserbeseitigung zuständig ist - und selbst Abwasser über eine Kleinkläranlage entsorgt, die nicht dem seit
Jahren gesetzlich vorgeschriebenen Stand der Technik entspricht? Auch wenn es sich um einen Sonderfall handelt -
Günther besitzt einen denkmalgeschützten und sanierungsbedürftigen Vierseitenhof - und die bisher nicht erfolgte
Umrüstung mit Fachleuten abgestimmt war: An der unglücklichen Außenwirkung ändert sich dadurch wenig. Darüber
dürfte sich der bekennende Umweltschützer wohl mit am meisten ärgern.
Womöglich ist es mit der Unerfahrenheit der sächsischen Grünen zu erklären, dass nach Meier - die ihre
Punkband-Vergangenheit im Landtagswahlkampf selbst eher als Schmankerl ihrer Vita bekannt gemacht hatte
- nun auch Günther nach wenigen Wochen im neuen Amt schon die ersten Negativschlagzeilen kassiert.
Dass ein privater Vorgang innerhalb eines Verwaltungsapparats, der vom Oppositionspolitiker Günther in
fünf Jahren mit mehr als 500 Kleinen Anfragen in Bewegung gehalten wurde, die Öffentlichkeit erreichen würde,
kommt nicht unbedingt überraschend. Der Vizeministerpräsident hätte ihn auch deshalb besser von sich aus bekannt machen sollen.
Wie schon die jugendliche Punkband-Episode von Meier sagt das fehlende Vollbio-Siegel von Günther zwar noch nichts
darüber aus, ob beide gute und erfolgreiche Regierungsmitglieder sein werden. Das aber wird letztlich auch davon abhängen,
wie transparent sie die Krisen in eigener Sache meistern.
Leserkommentare:
Der eigentliche Skandal besteht aus meiner Sicht in den 117.000 privaten Kleinkläranlagen. Bei den hierzulande
vorherrschenden Rahmenbedingungen sollte eine in öffentlicher Hand liegende Abwasserentsorgung - sie gehört genauso
wie Strom-, Wasser- und Breitbandanschlüsse zur öffentlichen Daseinsvorsorge -, Standard sein. Möglich wäre dies auch
im ländlichen Raum über in öffentlicher Trägerschaft befindlicher Gruppenkläranlagen, für die es zudem seinerzeit die
höchste Förderung gab. Die Zweckverbände, welche die Aufgaben der eigentlich abwasserbeseitigungspflichtigen Kommunen
übernehmen, agieren jedoch in klassischer Privatwirtschaftsmanier und investieren nur dort, wo fette Gewinne locken.
Dass viele der vollbiologischen Kleinkläranlagen nicht wirklich gut funktionieren verwundert nicht, selbst man nur
über rudimentäre Bio-Kenntnisse verfügt. Aber solange auf dem Papier alles stimmt, sieht man keinen Handlungsbedarf.
Hier gäbe es ein großes Betätigungsfeld für einen grünen Umweltminister, der damit auch ganz nebenbei und korrekt
sein eigenes Abwasserproblem mit lösen könnte.
Schließlich hat gerade Sachsen seine Bürger in Umsetzung der EU-Wasserrichtlinie schon vor Jahren erheblich und
vermeidbar unter (finanziellen) Druck gesetzt und damit bei etlichen für schlaflose Nächte gesorgt - mit fragwürdigem Ergebnis.
Nun laßt die Scheiße einfach im Dorf!
Also mal ehrlich, wer schon mal einen mehrere hundert Jahre alten Bauernhof gesehen hat, der weiß mit diesen Dingen umzugehen.
Vor Jahrzehnten kam der Bauer mit Pferden und Jauchewagen, hat die Gruben geleert und damit seine Wiesen und Felder gedüngt.
Allerdings nahmen die Menschen zu jener Zeit nicht so viele Medikamente jeglicher Art, auch keine Drogen usw. und ebenso
Waschmaschinenlaugen waren in diesem Naturdünger nicht enthalten.
Wenn der Überlauf aus der Kläranlage dann in den Bürgermeister-Kanal gelangt, wird doch alles seine Richtigkeit haben.
Der Bürgermeister wird sicherlich die ordnungsgemäße vollbiologische Nachklärung veranlasst haben.
Da Fördermittel nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen, ist es doch völlig OK, wenn der Minister sich in Bescheidenheit
übt, zunächst zurücktritt und vorrangig den Bürgern ermöglicht, ihr alten Abwasserbehandlungsanlagen auf den erforderlichen Stand zu
bringen. Das finde ich durchaus gut, denn was würde man wohl sagen, wenn jetzt sofort Mittel für ihn bereitgestellt worden wären.
Also, auch ein Minister hat sich hinten in der Reihe anzustellen!
Aus der Regierungserklärung des Herrn Minister Günther an die Bauern:
Ich habe mir im Vorfeld Ihre 17 Lösungsansätze angesehen und kann Ihnen versichern: In ganz vielen Punkten ziehen wir an einem Strang!
...
Bestehende Direkteinleitungen von Abwasser in unsere Fließgewässer sollen beseitigt werden!!!